Informationen
Die therapeutische Arbeit unterliegt strengen Richtlinien. Dabei ist die Schweigepflicht ein wesentlicher Bestandteil. In meiner Praxis verschreibe ich keine Form von Medikamenten. Die Therapie ist keine Alternative zu einer angezeigten stationären Behandlung.
Es werden keine Information an Dritte weitergegeben! Weder an Krankenkassen noch an Arbeitgeber oder Anwälte.
Eine andere Form der Kostenübernahme ist über den Arbeitgeber oder das Jugendamt zu erfragen.
Wir vereinbaren vor dem Termin die Kosten, so dass hier keine unangenehmen Überraschungen auf Sie warten.